AGB’s

  1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der mündlichen und schriftlichen Buchung erklärt der Kunde sich einverstanden mit den Reisebedingungen des Reiseveranstalters.
Dabei ist eine Anzahlung in Höhe von 25,- Euro bis zu einem Reisepreis von 250,- Euro und 10% bei einem Reisepreis ab 250,- Euro
pro Person zu zahlen.  Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Antritt der Reise zu begleichen.
Bei Tagesfahrten ist der volle Reisebetrag bei Buchung fällig.

 

  1. Unsere Leistungen

Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung und den Buchungsunterlagen.
Nebenabreden und besondere Wünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

 

  1. Preisänderungen

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises zu verlangen, wenn sich die Preise der Veranstalter
unvorhersehbar erhöht haben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenfrei zurücktreten.

 

  1. Rücktritt des Kunden

Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, folgende Entschädigungen pro Person zu zahlen:
erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn entfällt die Anzahlung, erfolgt der Reiserücktritt bis 3 Wochen vor Reisebeginn 15%,
bis 2 Wochen 25% und bei Rücktritt bis eine Woche vor Reisebeginn 35% des Gesamtpreises.
Bei Rücktritt ab einer Woche vor Reisebeginn fallen 60% des Gesamtpreises an. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang
der Rücktrittserklärung.  Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.

 

  1. Pass- und Zollvorschriften

Die Reiseteilnehmer sind für die Mitführung der Reisedokumente sowie für die Einhaltung der Pass- und Zollvorschriften
persönlich verantwortlich.  Alle Kosten durch die Nichteinhaltung gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer.

 

  1. Störung durch den Reisenden

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung weiter stört, sodass eine weitere
Teilnahme dem Reiseveranstalter und den Reiseteilnehmern nicht mehr zumutbar ist.

 

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Eine Rückvergütung der vom Reisenden nicht in Anspruch genommenen Leistungen oder der vom Leistungsträger nicht erbrachten
Leistung ist nur dann möglich, wenn eine Erstattung durch den Leistungsträger erfolgt.
Für diese Fälle ist die Vorlage einer Bescheinigung des Leistungsträger erforderlich, aus der rückzuerstattende Ansprüche ersichtlich sind.

 

  1. Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen kann der Reiseveranstalter bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter ist zu unverzüglicher Information des Reisenden verpflichtet.
Der vom Reisenden gezahlte Betrag ist unverzüglich zurückzuerstatten.

 

  1. Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und die
sorgfältige Auswahl der Leistungsträger. Wir haften nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, Streik und Aufruhr.
An Ausflügen, Sport und anderen Ferienaktivitäten beteiligt sich der Reisende auf eigene Gefahr.

 

  1. Sicherungsschein

Entsprechend den Verordnungen zur Reisepreissicherung gemäß § 651 k BGB für die Erstattung des gezahlten Reisepreises wird
dem Reisenden mit den Reiseunterlagen der Sicherungsschein ausgehändigt.

 

  1. Sonstiges

Alle Angaben im Prospekt und in den Leistungsbeschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Berichtigungen bei Irrtümern,
Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

  1. Gerichtsstand

Amtsgericht Eisenach